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Archiv der Kategorie Was tun?

Achtung 3. Mahnwache (Berlin, Jägerstr. 3)

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Am kommenden Freitag den 3.2. um 10.00 Uhr

treffen sich zum 3. Mal die Gegner der gegenwärtigen Planungen, das Recht auf Hilfe zur Erziehung in Zukunft im Wesentlichen nur noch durch sogenannte Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil abzusichern und zu gewährleisten. Hilfen zur Erziehung im Sinne des KJHG, als individuelle, persönliche, als Lernprozess und Beziehungsarbeit gestaltete Soziale Arbeit wird es nur noch in Ausnahmefällen geben, dann nämlich, wenn all die Angebote des Stadtteil nachweislich nichts gebracht haben. Eine Soziale Infrastruktur ist wichtig. Sie wäre besser, wenn sie nicht von denselben Leuten seit Jahren kaputtgespart worden wäre, die jetzt nach ihr schreien und behaupten, sie könnten die Einzelfallhilfen ersetzen! Und das Ganze zur Hälfte der bisherigen Mittel, und wenn möglich mit noch weniger Geld.

Die Mahnwache findet von 10.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr vor der Hamburger Landesvertretung Jägerstr. 3 statt. Bitte gute Laune und was zum Krach machen mitbringen, damit man uns endlich hört!

zur Erinnerung: Worum es geht:

In der Welt wurde am 25.1. ein Bericht über die jetzt vorgelegte gemeinsame Erklärung der Hamburger Sozialbehörde mit den Verbänden vorgestellt. Hier nachzulesen: welt-am-2512012.doc

Hier steht eigentlich alles drin.
Alles, was es bei der Problematik an Fachlichem zu bedenken gäbe, wird einfach weggewischt:

  • Ob ein Hausbesuch (gemeint ist ja wohl der sozialräumlichste aller Hilfeansätze  der Hilfen zur Erziehung, die SpFH) notwenig ist, warum er überhaupt wichtig ist, interessiert hier niemanden.
  • Die Hilfen müssen sich den Haushaltsstrukturen anpassen. So einfach ist das. Dass Hilfebedarf sich an den realen Bedarfen entlang entwickelt, wird ignoriert. Und das, während unsere Gesellschaft diese Bedarfe und ihre Ausweitung selber täglich produziert durch ihre Sozial- und Wirtschaftspolitik.
  • Das Setzen der Sozialbehörde auf einen”Vorrang von erzieherischen Regelsystemen wie Kita und Schule” wird einfach als Fakt hingenommen. Vermutlich haben auch die Träger diese fachlich höchst fragwürdige Setzung nicht infrage gestellt. 

Auch der Betrug mit dem nicht angetasteten Rechtsanspruch springt hier deutlich ins Auge.
Träger und Wohlfahrtsverbände, die die Abschaffung des Rechtsanspruches befürchtet hatten, sind jetzt beruhigt. Das Recht bleibt erhalten. Was faktisch passiert, scheint dann nicht mehr so beunruhigend.
Aber was nutzt ein Recht, das so weit an den Rand geschoben wird, dass es keiner mehr wählt bzw. wählen möchte?
Was nutzt ein Recht, dass von seinen im Gesetz klar formulierten Kontexten und Ausführungsbestimmungen als individuelle Hilfe (§27 KJHG) entfernt wird und in Zukunft einfach dadurch erfüllt werden soll, dass die Betroffenen auf mehr oder weniger gute, aber auf alle Fälle mit dieser Aufgabe hoffnungslos überforderte Angebote der sozialen Infrastruktur verwiesen werden?
Hier wird per Politik und Verwaltung die Bezeihungsarbeit, der kommunikative Kern unserer Profession, aus der Sozialen Arbeit einfach herausgestrichen.
Und hier werden KlientInnen, genau wie bei HARTZ IV, auf Angebote mit Kommstruktur verwiesen. Wenn diese nicht helfen, wenn diese mit den Ressourcen der AdressatInnen nicht kompatibel sind, wenn unsere Klientel diese Angebote nicht wahrnehmen oder nicht für sich nutzen kann, dann ist es eben ihr Pech und ihre Schuld. Sie wurden aktiviert und Schuss. Sie bekamen ja ein Angebot, damit wurde ihr Rechtsanspruch angeblich erfüllt und nun ist es ihre Sache, wenn sie trotzdem nichts damit anfangen.
So läuft das im SGB II schon länger. Im SGB VIII wird diese sozialpolitische Strategie des aktivierenden Staates gerade nachvollzogen.
Und so viele machen einfach mit und finden gar nichts dabei!

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 Mahnwache am 4.12. 2011

mehr zum Thema unter:

www.einmischen.com

http://sozialearbeit.einmischen.info

Aufruf: kommt am 4.11.2011 nach Berlin

Achtung!

lesen! merken! weiterleiten! verschicken!

                 - und kommen!!!!!

Am  4. 11. 2011, 11.00 Uhr  (Hamburgischen Landesvertretung, Jägerstr. 4, Berlin) sollten so viele wie möglich von uns in Berlin sein. Da tagt eine Expertenrunde der Länder und Kommunalen Spitzenverbände,  um weiter und im nächsten Schritt über den Abbau der Jugendhilfe zu beraten.

Das Unabhängige Forum (www.einmischen.com) hat seit Wochen immer wieder zu diesem Thema im Blog berichtet (Kategorie: “Aushöhlung des KJHG”)
Bisher wurden alle Schritte der politischen Szene in diesem Zusammenhang unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht. Wir aber wollen hier mitreden: Hände weg vom KJHG! Hände weg vom Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung! Hände weg von einer Steuerung der Hilfen zur Erziehung!

Matthias Heintz schickt uns heute den brandneuen wie brandeiligen Aufruf:

Der Prozess der Kinder- und  Jugendhilfedemontage ist in vollem Gange

– höchste Zeit sich konkret einzumischen

 Allen Interessierten an der Kinder- und Jugendhilfe dürfte die derzeitige Entwicklung im Zusammenhang mit der seit Monaten bestehenden A-Länderinitiative bekannt sein. Inzwischen ist diese Initiative, die unter anderem die Abschaffung des individuellen Rechtsanspruches plant, die das Subsidiaritätsprinzip kippen möchte und eine Kinder- und Jugendhilfe nach dem Gießkannenprinzip jetzt auch politisch und rechtlich wasserdicht machen möchte, sehr weit vorangeschritten. Die Kommunalen Spitzenverbände und die Staatssekretäre der SPD regierten Bundesländer wollen jetzt für diesen Paradigmenwechsel auch den Bund mit ins Boot nehmen.

Am 4. November trifft sich auf Einladung des Hamburgischen Senates eine sog. Expertenrunde der Länder und Kommunalen Spitzenverbände, um diesen inhaltlichen Umbau der Kinder- und Jugendhilfe inhaltlich voranzutreiben, hinter dem sich ein massiver Qualitätsabbau unserer fachlichen Arbeit und ein Abbau an Rechtsansprüchen für Kinder und Eltern verbirgt.

Alle, die den bereits vollzogenen Qualitätsabbau in der Kinder- und Jugendhilfe als inakzeptabel betrachten, sollten sich nun gegen diese weiteren Schritte zur Wehr setzen.

 Wir sind die Fachöffentlichkeit, die sich gegen einen voranschreitenden Abbau der Qualitätsstandards und der Rechtsansprüche wehrt. Wir tun dies laut und wir tun dies persönlich. Am 4. November werden wir bei diesem Treffen der A-Länderinitiative anwesend sein und uns einmischen.

 Am 4. November um 11.00 Uhr beginnt die Sitzung eines sog. „Expertenworkshops“ (siehe Einladungsschreiben auf der Einmischen-Website www.einmischen.com  der Länder und Kommunen in der Hamburgischen Landesvertretung, Jägerstr. 4 in Berlin. Lasst uns, die Fachkräfte von der Basis, Eltern, Kinder und alle an einer qualitativ gut gestalteten Kinder- und Jugendhilfe dort erscheinen. Wir werden persönlich und konkret mitreden.

Matthias Heintz, 13.10.11

 

 Wer von euch kommen kann, sollte sich hier im Kommentar oder per mail (mech.seithe@gmx.de) melden, damit wir einen Überblick bekommen, wieviele wir sein werden.

Details zum Treffpunkt und Ablauf werden wir rechtzeitig veröffentlichen.

Link  verschicken : aufruf-zum-einmischen-am-411-kjhg.doc

Filmbeitrag zur kritischen Sozialen Arbeit

Der Tagungsfilm der Tagung  AUFSTEHEN  WIDERSPRECHEN  EINMISCHEN  vom Juni diesen Jahres ist fertiggestellt

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Vorspann:

Es wird Zeit, dass Soziale Arbeit anfängt, sich gegen die ihr seit Jahren zugefügte Vermarktlichung, gegen ihre fortschreitende Deprofessionalisierung sowie gegen die menschenverachtenden, sozialpolitischen Entwicklungen in unserer Gesellschaft zur Wehr zu setzen.
Deshalb haben wir diese kritische Tagung ins Leben gerufen.
150 SozialarbeiterInnen aus allen Ecken Deutschlands kamen am 17.6.2011 nach Berlin, weil sie nicht länger zusehen und schweigen wollen …

Ihr könnt ihn euch ansehen unter www.einmischen.com , Tagungsrückblick/Film

oder direkt zum Film

Rechtsanspruch im KJHG bedroht!!

heute schrieb mir Florian Bode aus Hamburg:

Hallo nach Berlin !

Wir sind im Netz auf Eure Seite (gemeint ist: www.einmischen.com) aufmerksam geworden.
Derzeit sind ja politische Bestrebungen der SPD-Staatssekretäre bei uns in Hamburg in der Presse offenbar geworden,
mit der Zielsetzung den Rechtsanspruch des SGB VIII abzuschaffen bzw. einzuschränken.
Dieses Vorhaben und die grundsätzliche Steuerungswut, die derzeit über die Soziale  Arbeit und bei uns in der
Jugendhilfe herienbricht hat uns dazu gebracht uns zu organisieren.
Wir sind dabei einen Verein zu gründen.
Wir haben bereits angefangen eine Blog zu den jeweiligen Themen zu schaffen, um über die Vorhaben in diesem Bereich zu informieren.
Gerne würden wir, auch wenn erst noch im Aufbau begriffen, uns mit Eurer Initiative vernetzen.

Wir haben den Verein vor 1,5 Wochen gegründet.
Derzeit sind wir hauptsächlich kritische Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die im HzE Bereich bei freien Trägern arbeiten. Den einen oder anderen Teilnehmer haben wir auch schon außerhalb der Sozialarbeiterschaft.
Unser Hauptanliegen derzeit ist vor allem die Bewußtmachung der Themen, denen Ihr Euch auch widmeten.
Wir versuchen zu einem über den Blog mit Texten und Aufrufen Öffentlichkeit herzustellen. Zum anderen suchen wir Mitstreiter, die auf abgeordnetenwatch.de die Politiker aus Bundestag und aus den relevanten Bundesländern mit Fragen überhäufen, die die derzeitige Sparpolitik unter die Lupe nehmen.

Ich füge hier mal den Link zu unserem Blog ein, sodass Ihr einen ersten Eindruck bekommen könnt:
http://jugendhilfehamburg.blogspot.com/

Lieben Gruß nach Berlin

Florian Bode

1.Vors. Initiative zur Förderung einer wirkungsvollen Jugendhilfe

ACHTUNG

Auf der Blogseite der Gruppe (Wirkungsvolle Jugendhilfe e.V.) kann man den Wortlaut der Koordinierungssitzung der Staatssekretäre von Hamburg, Bremen und Berlin nachlesen. Es fallen einem schier die Haare aus davon!

Der Verein hat dazu gute Analysen und Stellungnahmen geschrieben, sehr lesenswert.

Kritik am eigenen Unternehmen oder am Träger - ein Kündigungsgrund? Nein!

Darf ein Arbeitnehmer die Arbeitsverhältnisse in seinem Betrieb öffentlich kritisieren? Er darf!

Diese Frage beschäftigt seit langem viele KollegInnen in der Sozialen Arbeit. Viele fühlen sich ohnmächtig, weil sie meinen, dass sie sich selber schaden und einer Gefahr aussetzen, wenn sie ihre Meinung laut sagen. Für viele steht scheinbar fest, dass das öffentliche Kritisieren fachlich unzumutbarer Zustände beim eigenen Arbeitgeber und in seinem Unternehmen (z.B. zu wenig Zeit, um die Aufgaben im Sinne der KlientInnen und der Fachlichkeit zu lösen)  gegen die Loyalitätspflicht zum Arbeitgeber verstößt, weil sie unerlaubt Dienstgeheimnisse ausplaudert und dem Unternehmen wirtschaftlichen Schaden zufügen kann. Genauso sehen das ohne Frage auch die Unternehmen im Sozial Bereich selber.

Es bedurfte des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), um der deutschen Justiz klar zu machen, dass ein Arbeitnehmer, der öffentlich die Arbeitsverhältnisse an seinem Arbeitsplatz und bei seinem Unternehmen anprangert, nicht gekündigt werden darf. Diese Entscheidung wurde am vergangenen Donnerstag veröffentlicht.

Für die deutschen Behörden und Gerichte stand 6 Jahre lang der Schutz der Interessen des Unternehmens  über der Meinungsfreiheit der ArbeitnehmerInnen und über der Notwendigkeit, Kritik auszusprechen und Wahrheiten zu verkünden, die gegen die erforderliche Fachlichkeit und die Würde der Klientel verstoßen.

.

Frau Brigitte Heinisch, Altenpflegerin, Beschäftigte des Berliner Gesundheitszentrums Vivantes,  hatte schon 2002 - zusammen mit anderen Kolleginnen - die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass die Pflegekräfte in ihrer Einrichtung überlastet waren und deshalb die PatientInnen nicht angemessen versorgen konnten. Alle Beschwerden blieben ungehört und blitzten ohne Erfolg ab. Im Gegenteil. Sie wurde verwarnt mit dem Hinweis, dass es nicht das Recht der MitarbeiterInnen sei, mit Äußerungen wie ” Wir haben zu wenig Zeit .” oder “Wir sind zu wenig Personal” an die Öffentlicheit zu treten. Solche Äußerungen würden dem Unternehmen schaden und seinen deshalb unbedingt zu unterlassen. Andernfalls drohten Konsequenzen. 2004 schließlich stellte Brigitte Heinisch Strafantrag gegen Vivantes und wurde promt gekündigt.
Dass diese Kündigung zu Unrecht ausgesprochen wurde, ist jetzt klargestellt. Frau Heinisch wurden 15 000 Schadensersatz zugesprochen.

In der Jungen Welt können die Einzelheiten nachgelesen werden. Die sonstige Presse hält sich zurück. Wie so oft kam einmal in den Radionachrichten eine kurze Information. Abends war sie schon nicht mehr zu hören und auch im Internet musste ich lange suchen, um irgendeinen Hinweis aufzutreiben.

Ich fand dabei nur folgende interessante Argumentationen, die durchaus auch für uns nützlich sein könnten:

 

Auszug:

Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bestehen gewisse Loyalitätspflichten zwischen den Parteien, so eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht. Hier treffen sich zwei Grundrechte: Auf der einen Seite steht das durch Art.12 Grundgesetz (GG) geschützte Interesse des Arbeitgebers, nur mit solchen Mitarbeitern zu arbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und es vor Schäden bewahren; auf der anderen Seite steht das durch Art. 5 GG geschützte Recht des Arbeitnehmers auf freie Meinungsäußerung.

Eins ist klar: Unwahre Tatsachenbehauptungen und ehrverletzende Äußerungen unterfallen nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit, so dass solche Verhaltensweisen je nach Erheblichkeit mit einer Abmahnung oder sogar mit einer außerordentlichen Kündigung geahndet werden können.

Was aber ist mit an und für sich zulässigen Äußerungen? Auf XING beklagt sich ein Arbeitnehmer darüber, dass ältere Mitarbeiter im Unternehmen nicht geschätzt und  mehr oder weniger offen gedrängt würden, auszuscheiden - ein Hohn sei es, dass das Unternehmen sich dann allerdings in den Medien als Vorzeigeunternehmen mit ausgewogener Personalstruktur darstelle.

Darf der Arbeitgeber solche Äußerungen verbieten? Man wird das nur in engen Ausnahmefällen so sehen können, da der Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft ein hoher Stellenwert zukommt: Das Bundesverfassungsgericht hat sie seinerzeit im Lüth-Urteil (Urt. v. 15.01.1958, Az. BVerfG 7, 198) als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt bezeichnet.

Denkbar ist die Sanktionierung einer Äußerung nur in Fällen, in denen der Betriebsfrieden erheblich gestört wird oder dem Unternehmen offensichtlich ein merklicher Schaden droht. Lästert also zum Beispiel der Mitarbeiter eines Gebäudereinigungsunternehmens via Twitter darüber, dass die Mehrzahl der Reinigungskräfte ihren Job schlecht macht, dann droht dem Reinigungsunternehmen ein merklicher Schaden, denn potenzielle Auftraggeber werden lieber eine andere Firma beauftragen.

Der Arbeitgeber wird in solchen Fällen die konkreten Äußerungen untersagen können. Im Rahmen seiner Rücksichtnahmepflicht kann er kritische Äußerungen jedoch nicht komplett verbieten.

Mut zur unbequemen Wahrheit

Das Grundrecht  der Meinungsfreiheit  schützt die Meinungsvielfalt.  Die Meinungsvielfalt funktioniert, wenn es in einer Gesellschaft Menschen gibt, die den Mut haben, auch unbequeme Wahrheiten zu äußern.

 Für das Arbeitsleben gilt nichts anderes: Ein Arbeitgeber sollte kritische oder sich positionierende Mitarbeiter nicht als Bedrohung, sondern als Chance sehen.

 

Der Autor Christian Oberwetter, Rechtsanwalt und Maître en droit, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht in Hamburg und Verfasser zahlreicher Publikationen auf diesen Gebieten.

Warum tun die denn nichts für uns?

kleiner Splitter aus der Diskussion der letzten Ringvorlesung “Das Politische im Sozialen” an der FH Jena:

Fabian Kessl erwähnte in seinem Vortrag, dass  man manchen Widerstand im Rahmen seiner alltäglichen, fachlichen Arbeit leisten kann, dass es aber viele Themen und Möglichkeiten gäbe, die man am besten gemeinsam, etwa im Verband, in einer Gewerkschaft angehen könne.

Ein Student fragte, wieso denn in solchen Zusammenhängen immer wieder gerade die Gewerkschaften genannt würden. Die täten doch gar nichts für uns!

Da hat jemand was falsch verstanden, dachte ich.

Gewerkschaften sind keine Dienstleistungen und auch  keine Instanzen, die sich fürsorglich sozusagen im allgemeingesellschaftlichen Auftrag für bestimmte Gruppen einsetzen.

Letztlich sind sie so etwas wie Selbsthilfegruppen zur Durchsetzung gemeinsamer politischer und beruflicher Interessen von Arbeitnehmern.

Nur wenn man sich dort engagiert und wenn dies viele gemeinsam tun, können sie auch  etwas für uns tun. Von alleine geht das nicht. Ohne Mitglieder kann auch unser Berufsverband (DBSH) weder als Berufsverband noch als Gewerkschaft (die er ja auch ist), nur wenig Macht und Kraft entfalten.

Warum bloß tun wir eigentlich nichts für uns?

da tut sich was …

Folgende Aussage flatterte auf meinen Schreibtisch…

In den letzten Jahren ist eine zunehmende (vorwiegend disziplininterne) Auseinandersetzung Sozialer Arbeit mit ihrer Verwobenheit in gegenwärtige gesellschaftliche „Transformationsprozesse“ zu verzeichnen:

• Bundesweit wie regional haben sich „Arbeitskreise kritischer Sozialer Arbeit“ (AKS) gegründet, die auf je individuelle, dennoch stets kritisch-reflexive Weise eine Plattform kritischen Gegendenkens/ kritisch-solidarischen oder auch widerständigen Handelns angesichts vorherrschender sozialpolitischer Zumutungen bieten (www.kritischesozialearbeit.de);

• Auf zahlreichen Tagungen, in Workshops oder Ringvorlesungen oder auf Diskussionsveranstaltungen wird der gegenwärtige „Zustand“ Sozialer Arbeit angesichts neoliberaler bzw. neosozialer problematisiert; es wird nach Wegen und Möglichkeiten gesucht, „Kritik“ zu üben, Soziale Arbeit aus dem Schatten der Sprachlosigkeit zu holen und sich offensiv politisch zu positionieren;

Zahlreiche Veröffentlichungen (u.a. im Rahmen der „Widersprüche“ oder der VS Verlagsreihe „Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit“ ), insbesondere das von Seithe veröffentlichte „Schwarzbuch Soziale Arbeit“ oder die vom Wiener Verein kriSo her-ausgegebene Sonderband „Kritische Soziale Arbeit“ der Zeitschrift „Kurswechsel“ räumen der o.g. Thematik breiten Raum ein;

• In Bremen hat sich mit dem „Bremer Institut für Soziale Arbeit und Entwicklung e.V.“ ein Forschungsinstitut gegründet, das sich explizit kritisch-politisch verortet und positioniert (www.bisa-bremen.de).

• In Wien stößt der Verein „kriSo“ seit einigen Jahren kritische Praxisreflexion und einen intensiven Transfer zwischen den unterschiedlichen Akteuren in Wissenschaft wie Praxis Sozialer Arbeit und (lokaler) Politik an (www.kriso.at).

• Über das Internet wird ein umfangreicher Newsletter („Hochwasser Kinderschutz“ von Klaus Wörsdörfer) verschickt, Mechthild Seithe stellt mit ihrem blog „Soziale Arbeit –Zukunftswerkstatt“ eine Plattform für kritischen Austausch zum Mitmachen online (http://zukunftswerkstatt-soziale-arbeit.de/)

• ….. sicherlich noch vieles mehr!

Wenn man anfängt, gezielt zu suchen, wird man erstaunlich fündig!

Bundesfreiwilligendienst - 3. Teil

Hallo liebe LeserInnen, hallo m.s.,

ein Freiwilligendienst muss freiwillig bleiben. Warum ich das sage?

Ganz einfach:

Wenn der Freiwilligendienst beispielsweise zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft/ Verfügbarkeit im Rahmen der SGBs (insbesondere SGB II, III)  verwendet würde, dann wäre er für diese Personen nicht freiwillig, sondern ein Druckmittel der Verwaltung.

Freiwilligkeit muss auch für Bezieher von Transferleistungen gelten - sonst wäre es mit ihr nicht weit her und ein Freiwilligendienst würde aller Sozialpolitik im Rahmen von “Dressur zur Arbeitswilligkeit” in die Arme spielen!

Deshalb müsste der Freiwilligendienst meiner Ansicht nach auch eine verknüpfende Änderung in den SGBs II und III im Rahmen der Verfügbarkeit nach sich ziehen. Bspw. denke ich dabei an folgenden Wortlaut:

Die Arbeitsbereitschaft/ Verfügbarkeit ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil ein Leistungsempfänger/ Arbeitsloser (…) einen Freiwilligendienst ablehnt.

Oder was sagen Sie dazu? Verehrte LeserInnen?

Sind SozialarbeiterInnen heute unpolitisch?

Klar, unpolitische Soziale Arbeit gibt es nicht.

Das geht gar nicht, denn Soziale Arbeit ist selber praktizierender Teil der Sozialpolitik und von Politik vielfältig abhängig. Und gleichzeitig muss sie sich selber immer wieder entscheiden, wie und für wen sie Soziale Arbeit machen will, ob sie parteilich ist für die Menschen, mit denen sie zu tun hat oder ob sie sich einfach an die Anforderungen anpasst, die das System gerade an sie stellt – egal, was das für die Menschen heißt. .

Wenn wir trotzdem von „unpolitischen Sozialarbeitenden“ reden, dann ist damit gemeint, dass Sozialarbeitende sich anpassen, einfach mitmachen, sich nicht wehren oder sich ducken, die Probleme unserer Profession einfach nicht zur Kenntnis nehmen (wollen) und so tun, als könnten sie wirklich neutral bleiben….

In den 68er war es aus meiner Sicht genauso „normal“, politisch zu sein, wie es heute normal zu sein scheint, unpolitisch zu sein. Aber wie es damals auch unpolitisch denkende SozialarbeiterInnen gab, so gibt es auch heute politisch denkende VertreterInnen unserer Profession.

Aber wie viele sind das? Sind es nur ein paar verlorene Typen, die man an mehreren Händen abzählen kann? Oder sind es viele? Und gibt es Organisationen und Gruppen, in denen kritische Sozialarbeitende gemeinsam arbeiten, um Veränderungen durchzusetzen?

Es ist bekannt, dass der Organisationsgrad Sozialarbeitender eher gering ist, sowohl in den Gewerkschaften wie auch im Berufsverband. Aber gibt es noch andere Orte, an denen kritische Sozialarbeitende sich versammeln und gemeinsame Strategien erarbeiten?

 All das möchten wir gerne herausfinden. Deshalb befragen wir (Anne M. und ich) gerade Leute, die uns bekannt sind und die wieder andere kritische SozialarbeiterInnen oder entsprechende Gruppen kennen.

Vielleicht können wir so einen Eindruck von der Wirklichkeit aktueller, kritischer und politisch denkender Sozialer Arbeit machen. Vielleicht können wir mit den Ergebnissen dazu beitragen, dass sich Menschen und Gruppen kennen lernen und vernetzen.

Nur gemeinsam sind wir stark!

Vetrauen ist gut, Kontrolle ist besser?!

Heute habe ich erfahren, dass ein kooperierendes Sozialamt die Zahlung der Fachleistungsstunden verweigert.

Die Begründung : man könne ja nicht kontrollieren , ob die Termine und Gespräche tatsächlich statt gefunden haben und Klienten könne man ja auch nicht trauen…