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29.1.2012 von m.s..
Am kommenden Freitag den 3.2. um 10.00 Uhr
treffen sich zum 3. Mal die Gegner der gegenwärtigen Planungen, das Recht auf Hilfe zur Erziehung in Zukunft im Wesentlichen nur noch durch sogenannte Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil abzusichern und zu gewährleisten. Hilfen zur Erziehung im Sinne des KJHG, als individuelle, persönliche, als Lernprozess und Beziehungsarbeit gestaltete Soziale Arbeit wird es nur noch in Ausnahmefällen geben, dann nämlich, wenn all die Angebote des Stadtteil nachweislich nichts gebracht haben. Eine Soziale Infrastruktur ist wichtig. Sie wäre besser, wenn sie nicht von denselben Leuten seit Jahren kaputtgespart worden wäre, die jetzt nach ihr schreien und behaupten, sie könnten die Einzelfallhilfen ersetzen! Und das Ganze zur Hälfte der bisherigen Mittel, und wenn möglich mit noch weniger Geld.
Die Mahnwache findet von 10.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr vor der Hamburger Landesvertretung Jägerstr. 3 statt. Bitte gute Laune und was zum Krach machen mitbringen, damit man uns endlich hört!
zur Erinnerung: Worum es geht:
In der Welt wurde am 25.1. ein Bericht über die jetzt vorgelegte gemeinsame Erklärung der Hamburger Sozialbehörde mit den Verbänden vorgestellt. Hier nachzulesen: welt-am-2512012.doc
Hier steht eigentlich alles drin.
Alles, was es bei der Problematik an Fachlichem zu bedenken gäbe, wird einfach weggewischt:
Auch der Betrug mit dem nicht angetasteten Rechtsanspruch springt hier deutlich ins Auge.
Träger und Wohlfahrtsverbände, die die Abschaffung des Rechtsanspruches befürchtet hatten, sind jetzt beruhigt. Das Recht bleibt erhalten. Was faktisch passiert, scheint dann nicht mehr so beunruhigend.
Aber was nutzt ein Recht, das so weit an den Rand geschoben wird, dass es keiner mehr wählt bzw. wählen möchte?
Was nutzt ein Recht, dass von seinen im Gesetz klar formulierten Kontexten und Ausführungsbestimmungen als individuelle Hilfe (§27 KJHG) entfernt wird und in Zukunft einfach dadurch erfüllt werden soll, dass die Betroffenen auf mehr oder weniger gute, aber auf alle Fälle mit dieser Aufgabe hoffnungslos überforderte Angebote der sozialen Infrastruktur verwiesen werden?
Hier wird per Politik und Verwaltung die Bezeihungsarbeit, der kommunikative Kern unserer Profession, aus der Sozialen Arbeit einfach herausgestrichen.
Und hier werden KlientInnen, genau wie bei HARTZ IV, auf Angebote mit Kommstruktur verwiesen. Wenn diese nicht helfen, wenn diese mit den Ressourcen der AdressatInnen nicht kompatibel sind, wenn unsere Klientel diese Angebote nicht wahrnehmen oder nicht für sich nutzen kann, dann ist es eben ihr Pech und ihre Schuld. Sie wurden aktiviert und Schuss. Sie bekamen ja ein Angebot, damit wurde ihr Rechtsanspruch angeblich erfüllt und nun ist es ihre Sache, wenn sie trotzdem nichts damit anfangen.
So läuft das im SGB II schon länger. Im SGB VIII wird diese sozialpolitische Strategie des aktivierenden Staates gerade nachvollzogen.
Und so viele machen einfach mit und finden gar nichts dabei!
Mahnwache am 4.12. 2011
mehr zum Thema unter:
www.einmischen.com
http://sozialearbeit.einmischen.info
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5.1.2012 von m.s..
z.B. in Hessen: Information des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an den AK Erzieherische Hilfen
“AK Erzieherische Hilfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,im Rahmen des Sitzung der Vertragskommission SGB XII hat der Vertreter des Hessischen Landkreistages angekündigt, das dieser kommunale Spitzenverband die “Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach §§ 78a ff SGB VIII” noch in diesem Jahr 2011 kündigen wird. Damit läuft die Hessische Rahmenvereinbarung zum Ende 2012 aus.
Als Gründe wurden die Reduzierung von Standards und die damit verbundenen Kosteneinsparungen angegeben.
Geschrieben in Achtung Falle!, gefunden | Keine Kommentare »
4.1.2012 von m.s..
Ich hatte mich getäuscht:
Das Trojanische Pferd steht längst auf dem Festplatz mitten in Troja und wird von den Trojanern bestaunt.
Dazu bald mehr
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